Freispruch in Landau: Ein Urteil mit fatalem Signal

Der erneute Freispruch im sogenannten „Weingarten-Prozess“ vor dem Landgericht Landau in der Pfalz ist ein Urteil, das weit über den Einzelfall hinausreicht. Juristisch mag es begründet sein. Gesellschaftlich wirkt es wie ein fatales Signal.

Ein 17-Jähriger ist tot. Getötet mit einem Messer. Und doch verlässt der Täter erneut als freier Mann den Gerichtssaal – mit der Begründung: Notwehr.

Der Kern der Entscheidung ist eine Geschichte, die das gesamte Urteil trägt: Der Angeklagte sei nach einer eskalierten Auseinandersetzung lediglich zurückgekehrt, um sein verlorenes Handy zu suchen. Das Messer, das er aus seinem Auto mitnahm, habe lediglich der Abschreckung und seinem Schutz gedient.

Man kann diese Darstellung glauben. Man muss es aber nicht.

Denn sie wirft eine grundlegende Frage auf: Wer nach einem heftigen Streit freiwillig zum Konfliktort zurückkehrt – und dabei ein Messer mitnimmt –, begibt sich bewusst in eine Situation, in der Gewalt nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich ist. Die Vorstellung, dass dies lediglich eine harmlose Handysuche gewesen sein soll, wirkt für viele Beobachter bemerkenswert großzügig zugunsten des Angeklagten.

Noch problematischer ist das Signal, das von diesem Urteil ausgeht. De facto akzeptiert die Logik der Entscheidung, dass ein körperlich unterlegener Beteiligter ein Messer als Ausgleichsmittel einsetzen darf. Wer sich bedroht fühlt, darf sich bewaffnen – und im Extremfall tödliche Gewalt anwenden, wenn ein Angriff erfolgt.

Juristisch kann das vom Notwehrrecht gedeckt sein. Gesellschaftlich jedoch stellt sich eine andere Frage: Senkt eine solche Rechtsprechung nicht die Hemmschwelle zur Bewaffnung?

Während Politik und Innenminister bundesweit vor wachsender Messergewalt warnen und strengere Regeln fordern, endet ein tödlicher Messereinsatz hier mit einem Freispruch. Diese Diskrepanz ist schwer zu übersehen.

Hinzu kommt ein weiterer bitterer Aspekt: Damit das Urteil funktioniert, muss das Opfer zum Hauptaggressor werden. Der getötete 17-Jährige erscheint in der Begründung als extrem aggressiver Angreifer, gegen den sich der Angeklagte nur noch mit einem Messer verteidigen konnte.

Für die juristische Bewertung mag das notwendig sein. Für die öffentliche Wahrnehmung bleibt jedoch ein unangenehmes Gefühl zurück: Ein junger Mensch ist tot – und zugleich wird er im Urteil zur zentralen Ursache seines eigenen Todes erklärt.

Das Problem dieses Urteils liegt deshalb nicht allein in seiner rechtlichen Begründung. Es liegt in seiner Wirkung.

Denn viele Menschen werden aus diesem Verfahren vor allem eine Botschaft mitnehmen: Wer sich bewaffnet, kann im Ernstfall behaupten, sich verteidigt zu haben.

Und genau das ist eine Botschaft, die ein Rechtsstaat eigentlich nicht senden sollte.

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