Die Immaculata-Statue in der Hauptstraße 37 ist verschwunden. Seit geraumer Zeit. Ihr Verbleib ist ungeklärt, ihr derzeitiger Besitz unbekannt.
Zuständig für die Prüfung solcher Sachverhalte ist die Untere Denkmalschutzbehörde bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße – in Abstimmung mit der Ortsgemeinde Herxheim sowie gegebenenfalls der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE) als fachlich übergeordnete Stelle.
Damit ist auch klar: Verantwortung ist nicht abstrakt. Sie ist organisatorisch zugeordnet.
Die Ankündigung kam – die Umsetzung nicht
Nach entsprechender Anfrage wurde eine Ortsbegehung angekündigt. Ein notwendiger Schritt. Doch bis heute ist keine Durchführung dokumentiert oder kommuniziert worden. Eine nachvollziehbare Sachstandsmitteilung liegt ebenfalls nicht vor.
Wenn eine Fachbehörde eine Maßnahme ankündigt, entsteht eine Erwartung: dass gehandelt wird.
Bleibt dieses Handeln aus, stellt sich zwangsläufig die Frage nach der fachlichen und organisatorischen Prioritätensetzung.
Zuständigkeit bedeutet Verpflichtung
Die Untere Denkmalschutzbehörde hat die Aufgabe, die Einhaltung denkmalrechtlicher Vorgaben zu überwachen. Dazu gehört auch die Prüfung, wenn ein kulturhistorisch relevantes Objekt aus dem öffentlichen Erscheinungsbild verschwindet.
Es ist nicht Aufgabe von Bürgern, detektivische Arbeit zu leisten.
Es ist Aufgabe der Behörde, Sachverhalte aufzuklären.
Wenn selbst nach Monaten keine Klarheit darüber besteht,
- ob eine Entfernung genehmigt wurde,
- ob eine Dokumentation existiert,
- oder ob der aktuelle Aufenthaltsort bekannt ist,
dann ist das kein Kommunikationsproblem. Dann ist es ein Vollzugsproblem.
Fachaufsicht ist ebenfalls gefordert
Sollte die Untere Denkmalschutzbehörde ihrer Aufgabe nicht nachkommen oder die angekündigten Schritte nicht umsetzen, steht auch die Fachaufsicht in der Verantwortung.
In Rheinland-Pfalz bedeutet das: Die übergeordneten Stellen müssen prüfen, ob hier ordnungsgemäß gehandelt wird.
Denn öffentliche Verwaltung ist kein unverbindliches Serviceangebot – sie ist rechtsgebundene Pflicht.
Transparenz statt Vertröstung
Niemand verlangt spektakuläre Maßnahmen.
Was erwartet werden darf, ist:
- Eine verbindliche Sachstandsinformation.
- Eine klare Aussage zur angekündigten Ortsbegehung.
- Eine nachvollziehbare Darstellung der getroffenen Schritte.
Solange dies ausbleibt, bleibt nicht nur die Statue verschwunden.
Es bleibt auch die Frage offen, wie ernst Denkmalschutz im Vollzug tatsächlich genommen wird.Und diese Frage richtet sich nicht anonym ins System –
sondern an die konkret zuständigen Stellen.
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